Übungsleiterpauschale Voraussetzungen
Wer bekommt sie und was muss der Verein beachten?
Die Übungsleiterpauschale ist ein steuerlicher Freibetrag — aber nicht jede Zahlung an einen Trainer oder Kursleiter fällt automatisch darunter. Es gibt klare Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen.
Für Vereine ist es wichtig, diese Voraussetzungen zu kennen — damit die Auszahlung korrekt erfolgt und im Zweifel auch nachgewiesen werden kann.
Wer kann die Übungsleiterpauschale in Anspruch nehmen?
Die Übungsleiterpauschale gilt für nebenberufliche Tätigkeiten in bestimmten begünstigten Bereichen. Dazu gehören:
- Trainer und Übungsleiter im Sport
- Ausbilder und Dozenten
- Erzieher und Betreuer
- künstlerische Tätigkeiten
- pflegerische Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich
Die Tätigkeit muss im Dienst oder Auftrag einer gemeinnützigen Organisation oder einer juristischen Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden.
Was bedeutet nebenberuflich?
Nebenberuflich bedeutet, dass die Tätigkeit nicht den Hauptberuf darstellt. Als Faustregel gilt: nicht mehr als ein Drittel der Arbeitszeit einer vergleichbaren Vollzeitstelle.
Wer hauptberuflich als Trainer tätig ist, kann die Übungsleiterpauschale für diese Tätigkeit in der Regel nicht in Anspruch nehmen.
Welche Nachweise braucht der Verein?
Damit die Übungsleiterpauschale sauber dokumentiert ist, sollte der Verein folgendes festhalten:
- Tätigkeit des Übungsleiters (was, wann, für wen)
- Vereinbarung über Vergütung
- Erklärung des Übungsleiters über weitere Tätigkeiten und Freibeträge
- Nachweis der Auszahlung
Besonders die Freibetragserklärung ist wichtig: Ein Übungsleiter kann die Pauschale nur einmal pro Jahr in Anspruch nehmen — nicht mehrfach bei verschiedenen Vereinen.
Was passiert, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegen, kann die Zahlung steuerpflichtig werden. Das betrifft dann sowohl den Übungsleiter als auch den Verein.
Deshalb ist eine sorgfältige Dokumentation keine Bürokratie, sondern Absicherung für beide Seiten.
Voraussetzungen sauber dokumentieren
Mit Übungsleiter-Verwaltung.de könnt ihr Erklärungen und Nachweise eurer Übungsleiter zentral verwalten. Freibetragserklärungen können online eingeholt, geprüft und archiviert werden.
So habt ihr im Prüfungsfall alle Unterlagen griffbereit.
Fazit
Die Übungsleiterpauschale ist ein wertvolles Instrument — aber nur, wenn die Voraussetzungen stimmen.
Für Vereine gilt: nicht nur richtig zahlen, sondern auch sauber dokumentieren, wer warum wie viel erhält.
Übungsleiter-Verwaltung.de hilft euch, genau das online und nachvollziehbar zu organisieren.

Über 500 Vereine & 15.000 Übungsleiter nutzen diese Profi-Lösung bereits und sparen sich viel Zeit & Nerven.
Probiere in 15 Minuten aus, ob wir auch für Euch das Richtige sind!
Über 500 Vereine & 15.000 Übungsleiter nutzen diese Profi-Lösung bereits und sparen sich viel Zeit & Nerven.
Probiere in 15 Minuten aus, ob wir auch für Euch das Richtige sind!
Ähnliche Artikel:
Zwei Freibeträge, zwei unterschiedliche Tätigkeiten – welche Pauschale für wen gilt und was kombinierbar ist.
Zwei Freibeträge, zwei unterschiedliche Tätigkeiten – welche Pauschale für wen gilt und was kombinierbar ist.
Wie ein digitaler Abrechnungsprozess den monatlichen Aufwand in der Geschäftsstelle deutlich reduziert.
Wie ein digitaler Abrechnungsprozess den monatlichen Aufwand in der Geschäftsstelle deutlich reduziert.
Wie Vereine die Auszahlung sauber organisieren – ohne Excel-Chaos und Zettelwirtschaft.
Wie Vereine die Auszahlung sauber organisieren – ohne Excel-Chaos und Zettelwirtschaft.
