Übungsleiterpauschale vs. Ehrenamtspauschale
Was ist der Unterschied und was gilt für wen?
Im Vereinsalltag tauchen regelmäßig beide Begriffe auf: Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale. Beide sind steuerliche Freibeträge — aber sie gelten für unterschiedliche Tätigkeiten und haben unterschiedliche Höhen.
Für Vereine ist es wichtig, den Unterschied zu kennen — damit die richtige Pauschale angewendet und korrekt dokumentiert wird.
Was ist die Übungsleiterpauschale?
Die Übungsleiterpauschale gilt für bestimmte begünstigte pädagogische oder betreuende Tätigkeiten im gemeinnützigen Bereich.
Typische Beispiele:
- Trainer im Sportverein
- Übungsleiter
- Kursleiter
- Ausbilder
- Betreuer
- Chorleiter
- Dozenten
Stand 2026 beträgt die Übungsleiterpauschale bis zu 3.300 Euro pro Jahr.
Was ist die Ehrenamtspauschale?
Die Ehrenamtspauschale ist breiter einsetzbar, aber niedriger. Sie kommt für viele allgemeine Tätigkeiten im Verein infrage.
Typische Beispiele:
- Vorstandstätigkeit
- Platzwart
- Kassenwart
- Bürohilfe
- Organisation von Veranstaltungen
- sonstige ehrenamtliche Mitarbeit
Stand 2026 beträgt die Ehrenamtspauschale bis zu 960 Euro pro Jahr.
Vergleich auf einen Blick
| Thema | Übungsleiterpauschale | Ehrenamtspauschale |
|---|---|---|
| Typische Tätigkeit | Trainer, Betreuer, Ausbilder | Vorstand, Organisation, Verwaltung |
| Höhe 2026 | 3.300 Euro/Jahr | 960 Euro/Jahr |
| Tätigkeit | begünstigte pädagogische/betreuende Tätigkeit | allgemeine ehrenamtliche Tätigkeit |
| Nebenberuflichkeit nötig | ja | ja |
| Gemeinnütziger Kontext nötig | ja | ja |
Kann man beide Pauschalen kombinieren?
Eine Kombination kann möglich sein, wenn es sich um unterschiedliche Tätigkeiten handelt, die sauber getrennt werden. Beispiel: Eine Person ist als Trainer tätig und übernimmt zusätzlich eine andere ehrenamtliche Funktion im Verein.
Wichtig ist dann:
- getrennte Tätigkeitsbeschreibung
- getrennte Vereinbarung
- getrennte Abrechnung
- klare Dokumentation
Eine pauschale Vermischung ist keine gute Idee.
Warum Vereine hier besonders sorgfältig sein sollten
Fehler entstehen oft nicht aus böser Absicht, sondern aus unklaren Prozessen. Wenn nicht sauber dokumentiert ist, welche Tätigkeit wofür vergütet wurde, kann es später Rückfragen geben.
Deshalb solltet ihr Verträge, Erklärungen und Abrechnungen nicht verstreut ablegen, sondern zentral organisieren.
Fazit
Die Übungsleiterpauschale ist für Trainer, Ausbilder und Betreuer gedacht. Die Ehrenamtspauschale deckt eher allgemeine ehrenamtliche Tätigkeiten ab.
Für Vereine ist die wichtigste Regel: Nicht nur richtig zahlen, sondern auch sauber dokumentieren.
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